Erfahrung schon seit 1987
Die
Schmerzklinik ist
nach § 40 SGB V von allen
gesetzlichen Krankenkassen als
Rehabilitationseinrichtung anerkannt. Für Patienten mit
privater
Krankenkasse werden Krankenhaus- bzw. krankenhausvergleichbare Behandlungen gemäß OPS 8-918 durchgeführt.
Beihilfefähig.
ANSCHLUSSHEILBEHANDLUNG
hilfreiche, optimierte Anschlußheilbehandlungen
Eine Anschlußheilbehandlung wird in der Regel vom behandelnden Arzt oder auch Sozialdienst der Krankenanstalt in die Wege geleitet bzw. beim jeweiligen Kostenträger beantragt.
Nach einer Pressemitteilung (Nova-Forschung) wurden in drei Rehabilitationsklinik en in Süddeutschland Untersuchungen an 91 Patienten durchgeführt. Fast die Hälfte (46,5%) hat dabei so starke Schmerzen angegeben, dass sie für die Anwendungen der Anschlussheilbehandlung erheblich behindert waren. Sprich, die Anschlußheilbehandlung konnte nicht sinnvoll wegen der Schmerzen durchgeführt werden.
Das muss nicht sein, die moderne Schmerztherapie verfügt über sehr hilfreiche Nervenblockade techniken, insbesondere kontinuierlich mit eingepflanztem Katheter, eine solche Behandlung kann ohne weiteres 14 Tage bis drei Wochen durchgeführt werden. Dabei wird mehrmals täglich über den Katheter eine verdünnte, lang wirkende örtliche Betäubungsmittel lösung eingespritzt. Durch die Verdünnung der Stammlösung bleibt die Muskel kraft voll erhalten, so dass durch die gleichzeitige Hemmung der Schmerzempfindung dann intensiv physiotherapeutisch behandelt werden kann. Eine sehr wichtige „Nebenwirkung“ dieser Behandlung ist eine ausgeprägte, örtliche Mehrdurchblutung, die den Heilungsprozess immens beschleunigt und auch etwaigen Entzündungen vorbeugt, denn unter einer guten Durchblutung gibt es keine Entzündungen.
Mit Sicherheit können durch diese Maßnahmen bei vielen Patienten die Dauer der Anschlußheilbehandlungen erheblich verkürzt werden, bei gleichzeitig deutlich geringer Schmerz belastung, insbesondere während den Anwendungen.
Körperbereiche und kontinuierliche Nervenblockadetechniken*
Verwendet wird in der Regel das Lokalanästhetikum (= örtliches Betäubungsmittel) Bupivacain in einer Konzentration von ca. 0,15%, ggf. wird die Konzentration individuell (= den Einzelnen betreffend) angepasst. Bei dieser Wirkstoffkonzentration ist die Nozizeption (= Schmerzreizleitung) gehemmt, bei erhaltener Muskelkraft, so daß die im Rahmen der Anschlußheilbehandlung notwendigen krankengymnastischen Übungsbehandlungen nicht beeinträchtigt, sondern in nicht wenigen Fällen sogar überhaupt erst in vollem Umfang möglich werden. Darüber hinaus werden die Patienten auch nicht immobil (= unbeweglich).
Alle genannten Nerven führen vegetative (= zum unwillkürlichen Nervensystem gehörende) Fasern, die bei dieser Blockadebehandlung automatisch mitblockiert werden, woraus dann eine sehr eindrucksvolle Sympathikolyse (= Blutgefäßerweiterung) und damit deutliche regionale (= auf eine Körpergegend beschränkte) Mehrdurchblutung resultiert, die jeden Heilungsprozess wesentlich beschleunigt und evtl. Entzündungen sicher unterdrückt.
* Bei der sog. kontinuierlichen Blockade eines Nerven mit Katheter wird der dünne Kunststoffschlauch dicht an Nervengeflechte bzw. den betroffenen Ner ven vorübergehend (z.B. 10-14 Tage) eingepflanzt. Die Einpflanzung erfolgt durch eine handelsübliche Kanüle hindurch, es muß also nicht “aufgeschnitten” werden. In der Folge wird über diesen Katheter mehrmals täglich, jeweils nach Abklingen der vorangegangenen Dosis, das Lokalanästhetikum (= örtliches Betäubungsmittel) völlig schmerzlos nachgespritzt. In bestimmten Fällen kann zur Verabreichung des örtlichen Betäubungsmittels durch den Katheter hindurch auch eine kleine Pumpe angeschlossen werden.
Die jeweiligen Implantationstechniken sind in der Datei http://www.kontinuierliche-nervenblockade.de (einfach anklicken) beschrieben.
Ein Recht, die Reha-Klinik selbst auszuwählen
(gilt auch für Anschlußheilbehandlungen), haben nach §9 Sozialgesetzbuch
IX nicht nur Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen, sondern
Versicherte aller gesetzlichen Rehabilitationsträger, also auch
Rentenversicherungen oder Unfallversicherungen. Die deutsche
Gesellschaft für medizinische Rehabilitation hat dazu eine informative
Broschüre herausgegeben:
http://www.degemed.de/pdf/Klinik_nach_Wunsch.pdf.
Sie wollen mit einem erfahrenen Schmerzarzt sprechen? Kein Problem, einfach jeweils an einem Mittwoch zwischen 13.00 und 14 Uhr oder Donnerstag zwischen 13.00 und 15.00 Uhr die Tel.-Nr. 07931-5450 anwählen (keine extra Gebühren).
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>23.05.2009</> kusb&
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